1. Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen der

 

TwinPeaks

Anne Fritsch & Sebastian Saupe GbR

 

nachfolgend TP genannt und Ihren Vertragspartnern nachfolgend Kunde genannt,

die technische Geräte und/oder personelle Leistungen der TP benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.

 

2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technische Einrichtungen werden, soweit nicht anders vereinbart ist, von TP nach Zweckdienlichkeit bestimmt.

 

Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz von TP, Holzkircher Straße 2a, 13086 Berlin.

 

Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen.

 

Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden.

 

Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren.

Vermietete Gegenstände dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung durch TP nicht weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden.

 

Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen-, und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung durch TP.

 

3. Aufbewahrung

Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von TP mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Interesse verwahrt.

 

Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Geräte obliegt dem Kunden. TP kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.

4. Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entsteht zwischen der TP und dem Kunden ein Werkvertrag.

 

5. Gefahrentragung, Haftung des Kunden, Versicherung

Mit dem Tage der Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme durch TP die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der Zurverfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet.

 

Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko, es sei denn der Transport wird durch TP durchgeführt.

 

Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf normale Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, TP von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

 

Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.

 

Abhandengekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl durch TP entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzter in Höhe des Neuwertes in Rechnung gestellt.

 

Der Kunde haftet gegenüber TP für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche TP durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassung des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer, der von ihm in Anspruch genommene Arbeitskräfte sowie aller sonstigen Personen, die sich aus Anlass der Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände oder sonstige Aufnahmeorte aufhalten, die durch die Tätigkeit des Kunden auf dem Betriebsgelände verursacht werden bzw. damit in Zusammenhang stehen.

 

Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, welche TP durch das Schadensereignis entstehen. (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle).

 

Der Kunde ist TP gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch TP gegeben ist, ist TP berechtigt, den Kunden mit anteiligen Versicherungskosten zu belasten.

 

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderliche Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstige Rechte auf seine Kosten zu erwerben und garantiert dass er diese Rechte besitzt.

 

Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen gegenüber TP hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Kunde TP freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.


6. Haftung von Seiten TP

Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem Sie sich befinden.

 

TP übernimmt keine Haftung für den Fall dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden – gleich welcher Art – entstehen.

 

TP übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrag nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.

 

Sofern TP durch nicht von ihr zu vertretenden Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördlichen Anordnungen, begründeten Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- und Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertragliche Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.

 

TP wird sich in solchen Fällen jedoch bemühen, dem Kunden auch nach Ablauf der Vertragszeit seine Betriebseinrichtung und Arbeitskräfte für die Dauer der Ausfallzeit zur Verfügung zu stellen, soweit dies für TP unter Berücksichtigung sonstigen Verpflichtungen nach Treu und Glauben wirtschaftlich zumutbar ist.

 

Werden auf technischen Einrichtungen von TP Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder bearbeitet übernimmt TP lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen.

 

Eine Haftung seitens TP für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei TP hergestellten Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen.

 

Bei von TP verursachten Beschädigungen oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenem Film- oder Bandmaterials beschränkt sich die Haftung auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.

 

In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung seitens TP Folgendes:

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

 

Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Gesetz haftet TP auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte und Geschäftsführer).

 

Ist eine durch TP erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich TP – unter Ausschluss weitergehender Ansprüche – nach eigener Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von TP verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes durch TP möglich und zumutbar ist.

Die Haftung für Mängelfolge – sowie Begleitschäden – ist ausgeschlossen.

 

7. Rücktritt vom Vertrag

Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Falle des Zahlungsverzuges hat TP das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschuss jeglicher Schadensersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.

 

Storniert der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag gilt folgende Regelung:

Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Kalendertage vor dem ersten Einsatztage erfolgt keine Berchnung.

Erfolgt die Stornierung bis zu 7 Kalendertage vor dem ersten Einsatztag werden 50% des veranschlagten Gesamtpreises erhoben.

Erfolgt die Stornierung mit kürzerem Vorlauf als 7 Kalendertage wird die volle veranschlagte Summe berechnet.

Bei mehrtägigen Beauftragungen liegt immer die Gesamtsumme der vollen Beauftragung zu Grunde.

 

8. Zahlungen

Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an TP zu leisten und zwar so, dass TP den vollen Gegenwert in verlustfreie Kasse erhält.

 

Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung im Voraus zu erfolgen.

 

Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offen stehende Forderungen sofort fällig und TP behält sich vor sämtliche gewährten Rabatte oder Skonti zu streichen. Bei Zahlungsverzug können, ohne vorherige Mahnung, Verzugszinsen bis zu 5% (bei gewerblichen Vertragspartnern 8%) über Bundesbankdiskont berechnet werden.

 

Mahn- und Inkassospesen sowie evtl. andere Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Schecks werden nicht entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für umstrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 

9. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem mit TP geschlossenen Vertrag ist unzulässig.

 

10. Reise-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten

Der Kunde übernimmt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, sämtliche Reise-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten.

Als Reisekosten gelten alle Kosten, welche sich durch die An- und Abreise der ausführenden Kräfte und Erfüllungsgehilfen der TP entstehen.

Sofern durch den Kunden keine Verpflegung gestellt wird, werden in Deutschland pro Person 35€ netto pro 10 Stunden berechnet. In anderen Länder wird dieser Betrag gesondert vereinbart.

 

11. Sonstige Bedingungen

Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarung bedarf der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der TP und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin vereinbart.